In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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Nach dem Abschluss eines Studiums oder einer anderen Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der auch versicherungstechnisch neue Anforderungen stellt. Welche Policen sind nun unverzichtbar?
Krankenversicherung: aus gutem Grund gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen; es sei denn, man ist privat versichert, was Gutverdienern (ab aktuell 56.250 Euro Bruttojahreseinkommen) und Selbstständigen möglich ist.
Haftpflichtversicherung: muss einfach jeder haben. Die private Haftpflichtpolice deckt nicht nur kleinere Malheurs ab, sondern auch potenziell ruinöse Forderungen, wie sie etwa nach einem Personenschaden durch einen Fahrradunfall erhoben werden können.
Berufsunfähigkeitsversicherung: spätestens ab dem ersten Arbeitstag dringend geboten. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist auch in jungen Jahren schon gegeben. Im Laufe des Arbeitslebens scheidet jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus – und der Staat zahlt bloß einen Almosen.
Neben dieser Kernvorsorge können je nach persönlichen Umständen auch weitere Policen sinnvoll sein, etwa eine Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Idealerweise sollten sich Berufseinsteiger individuell zu ihrem Versicherungsschutz beraten lassen.
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Häufig werden wertvolle Güter wie Laptops, Navis, Smartphones oder Designerkleidung im Auto gelassen und dann nach einem Aufbruch entwendet. Viele Betroffene fragen sich dann, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Vorab: Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Auto gelagert werden, und wenn es doch erforderlich ist, dann sollten sie zumindest nicht von außen sichtbar sein. Zudem versteht es sich von selbst, dass das Auto immer verschlossen werden muss. Ansonsten droht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, der mit einer Leistungsverweigerung oder -einschränkung verbunden ist.
Für mit dem Auto verbundene Geräte wie ab Werk gelieferte Navis oder das Audiosystem ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung zuständig, sofern sie in der den Bedingungen beigefügten Teileliste aufgeführt sind (in der Regel werden maximal 1.000 Euro erstattet). Alternativ decken viele Hausratversicherungen auch Diebstähle aus verschlossenen Kfz ab, gegebenenfalls muss dieser Punkt eigens mitversichert werden (ebenfalls mit Maximalsummen). Zudem kann bei Diebstählen aus einem gesicherten Parkhaus die Außenversicherung der Hausratpolice greifen, die die ansonsten auch versicherten Gegenstände (in der Regel bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme) umfasst.
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Wer chronisch krank ist oder schon einmal wegen Depressionen oder Rückenleiden behandelt wurde, hat es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selten schwer. Die Entscheidung über die Antragsannahme wird individuell getroffen, doch es gibt gewisse Tendenzen.
So sind die Versicherer bei psychischen Beschwerden sehr vorsichtig und lehnen vielfach ab, insbesondere bei einer laufenden Therapie. Auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen führen häufig zur Ablehnung. Besser sieht es bei Rückenbeschwerden aus – hier formulieren die Anbieter oft einen Ausschluss, so dass keine Rente gezahlt wird, wenn das Rückenleiden zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
Es empfiehlt sich, vor einem Antrag zunächst eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, was beim Abschluss über einen Versicherungsmakler möglich ist. Und natürlich: alle Gesundheitsfragen peinlich genau zu beantworten.
Wer keine Berufsunfähigkeitspolice erhält, kann die Schutzlücke beispielsweise mit einer Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung auffüllen – oder gleich mit einem Bündel dieser Alternativen.
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Üblicherweise müssen Fahranfänger tief in die Tasche greifen, wenn sie ein Auto versichern möchten. Aufgrund ihrer mangelnden Fahrpraxis – und des oftmals ausgeprägten Übermuts – gelten sie als Hochrisikogruppe. Es gibt jedoch Wege, die zu günstigeren Prämien führen können.
Zunächst besteht die Möglichkeit, das Auto als Zweitwagen der Eltern zu versichern. Das verschafft (in der Regel) einen günstigen Schadenfreiheitsrabatt. Der Fahranfänger kann sich als Mitfahrer eintragen lassen und damit für eine zukünftige eigene Versicherung schadenfreie Jahre sammeln. Alternativ gibt es bei zahlreichen Versicherern die – etwas teurere – Option auf eine Familienversicherung gemeinsam mit den Eltern. Schließlich kann man sich auch von Verwandten, die ihr Auto abmelden, schadenfreie Jahre übertragen lassen; allerdings maximal so viele, wie man bereits im Besitz des Führerscheins ist. Einfluss auf die Prämienhöhe hat ebenfalls das Automodell, das einer Typklasse und damit einer Risikogruppe zugeordnet wird.
Vorsichtig sollte man mit abgespeckten Leistungen sein (etwa geringe Deckungssumme oder Kasko-Selbsthaftung bei grober Fahrlässigkeit) – da kann die vermeintliche Ersparnis nämlich am Ende ins krasse Gegenteil umschlagen.
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Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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